Erklärung zur Unparteilichkeit bei der Durchführung von Zertifizierungstätigkeiten
Zur Gewährleistung der Effektivität und der Übereinstimmung unserer Tätigkeit mit den Anforderungen der internationalen Akkreditierungsnormen unterhält die IFTA AG ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem, das im Einklang mit den entsprechenden Festlegungen sowie der Art, dem Bereich und dem Umfang der durchzuführenden Arbeiten steht.
Die IFTA AG handelt nach den Prinzipien der Unparteilichkeit. Sie stellt ihre Zertifizierungskompetenz allen Antragstellern unabhängig und unter gleichen Bedingungen zur Verfügung. Bei Anfragen und Aufträgen wird streng darauf geachtet, dass alle interessierten Kunden die Dienstleistungen der IFTA AG in Anspruch nehmen können, wenn die Branchenkompetenz vorhanden ist. Die Bearbeitung der Anfragen und Aufträge erfolgt immer nach dem gleichen Verfahren, dabei spielt es keine Rolle, welche Größe ein Unternehmen hat oder welchen Organisationen es angehört. Die Kosten werden nach unternehmensspezifischen Kriterien entsprechend der Gebührenordnung der IFTA AG ermittelt.
Die Zertifizierungsentscheidung im Akkreditierungsbereich DIN EN 45011 erfolgt durch den Vorstand der IFTA AG bzw. seinen Vertreter/ Beauftragten nach dem Vier-Augen-Prinzip. Die Entscheidung über Zertifizierungen im Akkreditierungsbereich DIN EN ISO/IEC 17021 wird durch den Zertifizierungsausschuss gefällt, der aus zwei Mitgliedern besteht, einem nicht an dem Verfahren beteiligten fachkompetenten Auditor/ Experten und dem Vorstand der IFTA AG. Die Leitung und das Personal der Zertifizierungsstelle sind frei von kommerziellen, finanziellen und sonstigen Abhängigkeiten, die das Zertifizierungsergebnis beeinflussen könnten. Die Beteiligten an Zertifizierungsentscheidungen werden so ausgewählt, dass keine kommerziellen, finanziellen und sonstigen Abhängigkeiten entstehen können.
Die IFTA AG hat eindeutige Verfahren hinsichtlich der Erteilung, Aufrechterhaltung, Erweiterung, Einschränkung, Aufhebung, Annullierung und Entzug der Zertifizierung. Eine Liste der aktuellen Zertifikatinhaber sowie Entzüge bzw. Aussetzung von Zertifikaten liegen in der Zertifizierungsstelle vor. Informationen dazu werden interessierten Parteien (z. B. Kunden, staatlichen Stellen, Nichtregierungsorganisationen, Verbrauchern und anderen öffentlichen Kreisen) auf Anfrage und unter Beachtung der Vereinbarungen zur Vertraulichkeit durch den Vorstand und ihn beauftragte Personen zur Verfügung gestellt. Sollten Dritte darüber hinaus spezielle Informationen über Kunden der IFTA AG verlangen, wird durch den Vorstand der IFTA AG die Berechtigung des Antragstellers diesbezüglich geprüft (gesetzlich berechtigt) und der Kunde dazu informiert bzw. dessen Einverständnis eingeholt.
Die IFTA AG nimmt eine deutliche Trennung der Zertifizierung von Organisationen und anderen Tätigkeiten vor, die außerdem zu den Geschäftsfeldern zählen. Jährlich sowie anlassbedingt analysiert der Vorstand der IFTA AG mögliche Interessenskonflikte, die aus Beziehungen mit verbundenen Stellen (z. B. Tochterunternehmen) bzw. aus der Zusammenarbeit mit anderen Personen, Stellen oder Organisationen entstehen könnten. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit (s. u.) zur Verfügung gestellt.
Die IFTA AG erklärt, dass durch verbundene Stellen der Zertifizierungsstelle bzw. aus der Zusammenarbeit mit anderen Personen, Stellen oder Organisationen die Vertraulichkeit, Objektivität und Unparteilichkeit nicht beeinträchtigt werden. Die IFTA AG bietet keine
- Dienstleistungen bei Organisationen an, die sie selbst zertifiziert,
- Zertifizierung für Zertifizierungsstellen an,
- Beratungsdienstleistungen zur Erlangung bzw. Aufrechterhaltung der Zertifizierung der Organisation an,
- Beratungsdienstleistungen zur Entwicklung, Einführung und Aufrechterhaltung von Managementsystemen der Organisation an,
- Interne Audits bei Kunden an,
- Tätigkeiten einer Zertifizierungsstelle zusammen mit Tätigkeiten einer Beratungsorganisation für Managementsysteme an.
Außerdem werden keine Audits an Beratungsorganisationen für Managementsysteme ausgegliedert.
In der IFTA AG ist ein Kontrollgremium, das Kuratorium in der Zertifizierungsstelle (KIZ), etabliert, das den Vorstand bei der Erarbeitung von grundsätzlichen Regelungen zur Unparteilichkeit unterstützt, Überwachungsfunktion in Bezug auf die ständige, objektive Bereitstellung der Zertifizierungstätigkeit war nimmt und zu Fragen der öffentlichen Darstellung insbesondere hinsichtlich der Neutralität, Offenheit und Gleichbehandlung aller Kunden berät. Es setzt sich aus Interessenvertretern der Branchen und Bereiche zusammen, in denen die IFTA AG als Zertifizierungsstelle tätig wird. Innerhalb des Gremiums besteht keine Dominanz von Einzelinteressen. Das Gremium tagt jährlich und führt einmal pro Jahr ein internes Audit zur Prüfung der Unparteilichkeit in der Geschäftsstelle der IFTA AG durch.
Die Behandlung von Beschwerden, Einsprüchen und Streitfällen bezüglich der Durchführung des Zertifizierungsverfahrens erfolgt nach einem festgelegten Ablauf. Es werden sowohl schriftliche als auch mündliche Beschwerden im Sekretariat schriftlich erfasst und danach umgehend dem Vorstand der IFTA AG vorgelegt. Der Vorstand entscheidet, wie im konkreten Beschwerdefall zu verfahren ist, um den Sachverhalt zu klären und den Standpunkt der IFTA AG zum Beschwerdegegenstand herauszuarbeiten. Der Standpunkt wird dem Beschwerdeführer ggf. mit Korrekturmaßnahmen umgehend schriftlich mitgeteilt. Der Vorstand der IFTA AG informiert das KIZ in solchen Fällen kurzfristig über den Beschwerdefall. Kann der Beschwerdefall nicht beigelegt werden, so wird nach der Schiedsgerichtsvereinbarung des Zertifizierungsvertrages vorgegangen.
(Stand 14. April 2010)
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